Trauung

Wir möchten kirchlich heiraten, wie geht das?

  1. Kontaktaufnahme mit uns:
    Wenn Sie sich kirchlich trauen lassen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zu den Pfarrer*innen der Gemeinde auf.
  2. Terminsuche/-absprache:
    Gemeinsam suchen wir einen Termin. Wenn Sie bereits einen Termin festgelegt haben, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt auf, damit es keine Terminkollisionen gibt.
  3. Traugespräch(e):
    Im Traugespräch bzw. oft auch in zwei Traugesprächen werden organisatorische Fragen, der Ablauf der Trauung, Ihre Wünsche und Ihr Trauspruch miteinander besprochen. Schöne Trausprüche finden Sie z.B. hier.
  4. Trauung:
    Die kirchliche Trauung findet in der Regel in einer Kirche statt. Falls Sie an einem anderen Ort heiraten möchten, ist ein Beschluss über eine Ausnahme durch das Presbyterium nötig.

Besonderheiten bei unterschiedlichen Kirchenmitgliedschaften der Ehepartner*innen:
Hinsichtlich der Trauung mit einer*einem katholischen Partner*in ist Folgendes zu berücksichtigen: Eine evangelisch geschlossene Ehe wird von der römisch-katholischen Kirche nur unter bestimmten Bedingungen als rechtmäßige Ehe (im Sinne des katholischen Kirchenrechts) anerkannt. Ihr*e katholische*r Partner*in sollte rechtzeitig zu seinem*ihrem katholischen Pfarrer gehen und bei ihm den „Dispens von der Formpflicht“ beantragen. Das ist ein Antrag auf Anerkennung der evangelisch geschlossenen Ehe durch die römisch-katholische Kirche.

Gehört ein*e Ehepartner*in keiner christlichen Kirche an, kann ausnahmsweise eine Trauung gefeiert werden, wenn die*der evangelische Ehepartner*in das wünscht, die*der andere Ehepartner*in zustimmt und sich im Traugespräch bereit erklärt, das christliche Verständnis der Ehe zu achten.

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Hochzeit auf den Seiten der Evangelischen Kirche in Deutschland.

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