Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

vor Grenzüberschreitungen und (sexualisierter) Gewalt

Fassung Homepage

Für eine Einsicht in das vollständige Schutzkonzept wenden Sie sich gerne an uns.

 

Inhaltsverzeichnis

1. Präambel / Leitbild gegen sexualisierte Gewalt

2. Bausteine des Schutzkonzepts

2.1.     Selbstverpflichtung

2.2.     Risikoanalyse

2.3.     Fortbildungen

2.4.     Erweitertes Führungszeugnis

2.5.     Vertrauens- und Ansprechpersonen

2.6.     Handlungsleitfaden zur Krisenintervention

2.7.     Bereitstellen von Infomaterial

2.8.     Kooperation

2.9.     Veröffentlichung des Schutzkonzepts

3. Verabredungen zur Prävention von Grenzüberschreitungen und Gewalt

3.1.     Sprache

3.2.     Vertrauen

3.3.     Nähe und Distanz

3.4.     Geschenke

3.5.     Unsere Räume

3.6.     Medien und soziale Netzwerke

3.7.     Freizeiten

4. Interventionsplan

5. Ansprech- und Vertrauenspersonen und weitere Zuständige

Ansprechpersonen der Gemeinde

Vertrauensperson des Kirchenkreises

Ansprechpartner*innen der Landeskirche

Beratungsangebot außerhalb der Kirche

6. Anhang

6.1.     Selbstverpflichtungserklärung der Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit der Evangelischen Friedenskirchengemeinde

6.2.     Mitteilungsbogen

 

 

1.  Präambel / Leitbild gegen sexualisierte Gewalt

Die Evangelische Friedenskirchengemeinde führt ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Verantwortung vor Gott und den Menschen durch. Wir treten entschieden dafür ein, insbesondere Kinder und Jugendliche vor Gefahren jeder Art zu schützen.

Deshalb haben wir „Verabredungen zur Prävention von Grenzüberschreitungen und Gewalt“ beschlossen (siehe 3), die für das Handeln aller haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gelten. Leitend sind für uns folgende Einsichten:

  • Die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen ist unantastbar.
  • Kinder und Jugendliche benötigen einen Entwicklungsraum, in dem sie sich frei entfalten können.
  • Evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen möchte einen grenzwahrenden und wertschätzenden Umgang miteinander einüben und gleichzeitig Kinder und Jugendliche stark machen, „Nein“ zu sagen, wenn ihre Grenzen überschritten werden.
  • Arbeit mit Kindern und Jugendlichen braucht aufmerksame und qualifizierte Mitarbeitende.
  • Gewalt und sexualisierte Gewalt dürfen keine Tabuthemen sein.
  • Grenzverletzungen wird konsequent nachgegangen.

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2.  Bausteine des Schutzkonzepts

2.1.      Selbstverpflichtung

Auf der Grundlage der „Verabredungen zur Prävention von Grenzüberschreitungen und Gewalt“ verpflichten sich alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden auf die Regeln für einen respektvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen, der ihre Grenzen sensibel achtet. Sie unterschreiben dazu eine Selbstverpflichtungserklärung.

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2.2.      Risikoanalyse

Die Friedenskirchengemeinde hat eine Risikoanalyse für ihre Räume und das Außengelände, sowie für ihre Angebote in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt.

Für alle neuen Veranstaltungen gehört eine Risikoanalyse zur Vorbereitung. Eine komplette Risikoanalyse erfolgt mindestens alle fünf Jahre.

Die Friedenskirchengemeinde verpflichtet sich, bei eigenen Veranstaltungen, Gruppen, Freizeiten und Projekten ihre Mitarbeitenden im Hinblick auf mögliches grenzverletzendes Verhalten zu sensibilisieren und eine Kultur der Achtsamkeit zu schaffen. Dazu gehören die aufmerksame Begleitung und Reflexion innerhalb der einzelnen Teams, die offene Kommunikation bei Problemanzeigen und praktische Verhaltensregeln, wie z.B. der kritische Blick auf Situationen, in denen Mitarbeitende mit den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen alleine und unbeobachtet sind.

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2.3.      Fortbildungen

Die haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, die Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben, sind zur Teilnahme an einer Schulung über das Basiswissen zur Sicherstellung des Kindeswohls verpflichtet. Je nach Intensität des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen beträgt die Dauer der Fortbildung zwischen drei und zwölf Stunden.

Das Presbyterium der Friedenskirchengemeinde verpflichtet sich regelmäßig, nämlich zu Beginn jeder Wahlperiode, gemeinsam mit den Mitarbeitenden in Personalverantwortung im Kinder- und Jugendbereich an einer Fortbildung für Leitungsgremien zum Schutzkonzept, Präventions- und Interventionsmaßnahmen teilzunehmen.

Auch haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende ohne Kontakt zu Kindern und Jugendlichen in der Gemeindearbeit sowie alle Gemeindeglieder werden auf geeignetem Weg über das Schutzkonzept der Friedenskirchengemeinde in der jeweils aktuellen Form informiert (Gemeindebrief, Homepage, Flyer).

Über geeignete Erwachsenenbildungsformate versuchen wir für das Thema möglichst breit zu sensibilisieren.

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2.4.      Erweitertes Führungszeugnis

Haupt- und nebenamtlich Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit müssen alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Anforderung und Einsichtnahme wird vom Evangelischen Verwaltungs- und Gemeindeverband übernommen, für die Pfarrpersonen durch die/den Superintendenten/in des Kirchenkreises.

Für ehrenamtliche Mitarbeitende, die in besonderer Weise Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, wird Einsicht in das vorgelegte erweiterte Führungszeugnis genommen.

Das Ausstellungsdatum des erweiterten Führungszeugnisses darf bei Vorlage nicht länger als drei Monate zurückliegen. Die Anforderung erfolgt aufgrund der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes auf kommunaler Ebene – Ergänzungsvereinbarung zur Vorlage des erweiterten Führungs­zeugnisses gem. §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Entstehende Kosten trägt der Anstellungsträger bzw. der Träger der Maßnahme.

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2.5.      Vertrauens- und Ansprechpersonen

Die Gemeinde benennt zwei Ansprechpersonen innerhalb der Gemeinde, an die sich jede*r im Fall eines Verdachts von sexualisierter Gewalt wenden kann. Die jeweils angesprochene Ansprechperson sorgt für die Vernetzung mit Fachberatungsstellen und den Vertrauenspersonen im Kirchenkreis.

Die Kontaktdaten der Ansprech- und Vertrauenspersonen innerhalb der Gemeinde, auf Ebene des Kirchenkreises und von der Landeskirche werden allen Teilnehmenden, ehren-, neben- und hauptamtlich Mitarbeitenden zugänglich gemacht.

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2.6.      Handlungsleitfaden zur Krisenintervention

Ein Handlungsleitfaden für die Krisenintervention regelt verbindlich das Vorgehen im Fall eines Verdachts bezüglich sexualisierter und anderer Gewalt. Das Interventionskonzept ist allen Mitarbeitenden bekannt und wird von ihnen beachtet.

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2.7.      Bereitstellen von Infomaterial

In der Gemeinde werden Infomaterialien anerkannter Opferschutz- und Präventionsstellen in Form von Broschüren und Flyern zum Themenkomplex Schutz vor sexualisierter und anderer Gewalt ausgelegt.

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2.8.      Kooperation

Zur Weiterentwicklung und Umsetzung des Schutzkonzeptes kooperiert die Friedenskirchengemeinde mit dem Kirchenkreis Bonn, dem Jugendwerk und den Fachberatungsstellen des Diakonischen Werks.

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2.9.      Veröffentlichung des Schutzkonzepts

Das Schutzkonzept wird einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Teilnehmende von Gruppen und Kreisen, Orgelschüler*innen und Musiker*innen, die in der Friedenskirche regelmäßig proben, werden auf das Schutzkonzept hingewiesen und erhalten eine Kurzfassung des Konzepts.

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3.          Verabredungen zur Prävention von Grenzüberschreitungen und Gewalt

Evangelische Kinder- und Jugendarbeit lebt durch die Beziehungen der Menschen miteinander und mit Gott. In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entsteht eine persönliche Nähe und Gemeinschaft, in der die Lebensfreude bestimmend ist und die von Vertrauen getragen wird. Dieses Vertrauen darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen missbraucht werden.

Die Friedenskirchengemeinde tritt entschieden dafür ein, Kinder und Jugendliche vor Gefahren jeder Art zu schützen.

Wir dulden keine körperliche und seelische Gewalt.

Wir werden alles uns Mögliche tun, einen Zugriff von Täter*innen auf Kinder und Jugendliche auszuschließen.

Eine klare Positionierung zum Kinder- und Jugendschutz, ein Klima der offenen und sensiblen Auseinandersetzung mit dem Thema, sowie Transparenz und Sensibilisierung tragen maßgeblich zur Qualität unserer Kinder- und Jugendarbeit bei.

Kindern und Jugendlichen sowie Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit erlaubt dies, sich wohl und sicher zu fühlen. Deshalb haben wir im Anschluss an unsere Risikoanalyse folgende Verabredungen getroffen, zu deren Einhaltung sich die Mitarbeitenden verpflichten:

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3.1.      Sprache

In unserer pädagogischen Arbeit üben wir miteinander eine respektvolle und wertschätzende Sprache. Wir nutzen eine angemessene Lautstärke und geben unseren Gesprächspartnern Zeit, ihre Gedanken auszusprechen. Wir nutzen eine zielgruppengerechte Sprache.

Wir sprechen verbale und nonverbale Grenzüberschreitungen, rassistische oder sexistische Bemerkungen, eine sexualisierte Sprache unmittelbar an.

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3.2.      Vertrauen

Evangelische Kinder- und Jugendarbeit möchte Vertrauen bilden: Vertrauen der Kinder und Jugendlichen in sich selbst und ihre Fähigkeiten, in die Gruppe, die Gemeinde, in Gott. Wir wollen dieses Vertrauen vor jeglichem Missbrauch schützen. Wir sind sensibel dafür, dass Täter*innen oft Vertrauen ausnutzen, um emotionale Abhängigkeiten zu erzeugen und seelische und körperliche Gewalt auszuüben.

Gleichzeitig kann eine Atmosphäre des Vertrauens Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitenden ermöglichen, Grenzüberschreitungen anzusprechen. Unsere pädagogische Arbeit soll Kinder und Jugendliche stärken und ihnen helfen, Grenzen zu setzen und „Nein!“ zu sagen gegenüber Übergriffen jeder Art.

Mitarbeitende, die sich auf Fortbildungen bewusst mit den möglichen Formen von Grenzüberschreitung und verbaler, körperlicher, sexualisierter Gewalt auseinandersetzen, sind aufmerksam für die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen. Das Team spricht in seinen Reflexionen Veränderungen und Auffälligkeiten in der Gruppe und bei einzelnen Mitgliedern an und fragt bei Gerüchten über fragwürdiges Verhalten von Gruppenmitgliedern und Mitarbeitenden aktiv nach.

Es dürfen keine Situationen entstehen, in denen Mitarbeitende einzelne Kinder und Jugendliche auf Geheimnisse verpflichten können. Unsere Haltung untereinander und gegenüber den Kindern und Jugendlichen soll von Offenheit und Transparenz bestimmt sein. Vertraulich mitgeteilte Informationen werden nicht als Druckmittel eingesetzt und sind bei uns sicher.

Grenzverletzungen wird konsequent nachgegangen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle. Im Verdachtsfall informieren wir die Verantwortlichen auf der Leitungsebene und ziehen professionelle Unterstützung und Hilfe hinzu. Die Vorgehensweisen und möglichen Ansprechpartner*innen sind im beschriebenen Interventionsplan hinterlegt und allen Mitarbeitenden bekannt.

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3.3.      Nähe und Distanz

Evangelische Kinder- und Jugendarbeit ist ganzheitlich. Sie betrifft Leib und Seele und alle Sinne. Daher kommt es bei vielen Spielen, Übungen, gemeinsamen Aufgaben zu Nähe und Berührungen.

Menschen haben ganz individuelle Grenzen, wie weit sie Nähe zulassen möchten. Diese Grenzen wollen wir nicht überschreiten. Daher machen wir immer wieder deutlich, dass Kinder und Jugendliche jede Übung, Aktivität, Aufgabe, die wir in Gruppen vorschlagen, auch ablehnen können, ohne ihre Rolle in der Gruppe zu gefährden. Wir helfen ihnen, ihre Grenzen zu benennen, und üben einen grenzwahrenden Umgang miteinander ein.

Mitarbeitende bitten Gruppenmitglieder um Erlaubnis, wenn sie zum Gespräch, zur Assistenz, zu einer Übung in ihren Nahbereich eintreten oder sie berühren möchten. Dies gilt umso mehr in Situationen, in denen Kinder oder Jugendliche pflegerische Unterstützung oder Trost brauchen.

Mitarbeitende reflektieren in der gemeinsamen Vorbereitung und Auswertung ihrer pädagogischen Arbeit auch immer wieder ihre individuellen Grenzen, um empathisch mit den Grenzen der Gruppenmitglieder umgehen zu können. Grenzüberschreitungen in der Gruppe, verbale oder körperliche, durch Mitglieder oder Mitarbeitende werden immer angesprochen.

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3.4.      Geschenke

Persönliche Geschenke und kleine „Aufmerksamkeiten“ von einzelnen Mitarbeitenden an einzelne Kinder und Jugendliche stehen in der Gefahr, asymmetrische Beziehungen und Abhängigkeiten zu schaffen. Sie sind untersagt. Geschenke und Aufmerksamkeiten erfolgen immer im Namen der Gemeinde und an ganze Gruppen. Sie werden im Team besprochen und mit der Gemeinde abgerechnet.

Finanzielle Zuwendungen, Belohnungen und unangemessene Geschenke an Mitarbeitende sind abzulehnen. Die Annahme kleinerer Geschenke zu Anlässen wie Geburtstag, Weihnachten, Abschiede etc. wird reflektiert und transparent gehandhabt.

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3.5.      Unsere Räume

Räume und Gelände der Friedenskirchengemeinde sind gut einsichtig und teilweise für Dritte zugänglich, da Gruppen in verschiedenen Räumen zu unterschiedlichen Zeiten beginnen.

Die Mitarbeitenden sprechen Dritte, die das Gemeindezentrum in Zeiten betreten, in denen sich Kinder und Jugendliche im Zentrum aufhalten, immer an. Zu Anfangs- oder Endzeiten von Veranstaltungen behalten Mitarbeitende die Eingänge im Blick. Wenn die Eingänge während der Veranstaltung nicht dauerhaft im Blick sind, wird die Außentür zugezogen, Nachkommende klingeln.

Türen zu Gruppenräumen werden nicht abgeschlossen. Räume, in die sich Kinder und Jugendliche während der Veranstaltung zurückziehen, werden regelmäßig von Mitarbeitenden aufgesucht.

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3.6.      Medien und soziale Netzwerke

Elektronische Medien und soziale Netzwerke gehören zur Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten möchten wir Kindern und Jugendlichen helfen, einen verantwortlichen und sicheren Umgang mit diesen Medien einzuüben. Wir sprechen in unserer Arbeit die Gefahren der Weitergabe von persönlichen Daten und Bildern in sozialen Netzwerken, der Anbahnung von Übergriffen und von Cybermobbing an.

Wir suchen Medien und Plattformen, mit denen wir arbeiten, pädagogisch und rechtlich verantwortet aus. Wir treffen mit Kindern und Jugendlichen transparente Verabredungen über die Nutzung von Smartphones bei gemeinsamen Gruppenstunden, Projekten, Freizeiten und bei Ausflügen.

Die Mitarbeitenden weisen Kinder und Jugendliche immer wieder auf das Recht am eigenen Bild hin und gehen auch selbst völlig transparent mit Fotos um, die im Rahmen der Gemeindearbeit gemacht werden. Die Problematik der Veröffentlichung von Kinder-Bildern wird auch gegenüber den Eltern immer wieder ins Gespräch gebracht.

Messangerdienste sind zur Zeit der effektivste Weg mit jugendlichen Teilnehmenden und Mitarbeitenden Absprachen zu treffen. Gleichzeitig ist uns die Gefahr bewusst, die dieser Kommunikationsweg darstellt, da hier einfach und unbeobachtet eine Anbahnung von Übergriffen stattfinden kann. Ein für die Jugendlichen sicherer Umgang mit diesen Medien lässt sich jedoch nur gemeinsam einüben und eine Bewusstmachung auch der Gefahren erreichen und nicht durch Verbote dieser Kommunikationsform.

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3.7.      Freizeiten

Eine besondere Herausforderung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen stellen Freizeiten dar. Diese Situation wird durch das Team, das die entsprechende Maßnahme begleitet im Vorfeld im Blick auf das Programm und den Unterbringungsort reflektiert. Folgende Regeln gelten grundsätzlich:

  • Fahrten und Freizeiten, an denen Mädchen und Jungen teilnehmen, werden immer von einem gemischtgeschlechtlichen Team geleitet. (Eine Ausnahme bilden Familienfreizeiten, bei denen die Eltern der Kinder teilnehmen und gemeinsam mit den Kindern ein Zimmer teilen.)
  • Mädchen und Jungen übernachten in getrennten Zimmern. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten oder aus pädagogischen Gründen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des Presbyteriums.
  • Die Mitarbeitenden achten die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen in ihren Zimmern. Die Aufsicht in der Nacht und notwendige pflegerische oder unterstützende Maßnahmen (z.B. Hilfe beim Anziehen nach Schwimmbadbesuch) werden nur durch Mitarbeitende des gleichen Geschlechts wahrgenommen. Nach Möglichkeit treten Mitarbeitende dabei zu zweit auf.
  • Kinder und Jugendliche übernachten nicht in Privatwohnungen von Mitarbeitenden.

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4.          Interventionsplan

Der Interventionsplan regelt, welche Schritte unmittelbar erfolgen,

  • wenn eine Person von selbst erlebten Grenzverletzungen oder Übergriffen innerhalb oder außerhalb der Gemeinde erzählt (Mitteilungsfall).
  • wenn jemand den Eindruck hat, dass eine Person in der Gemeinde mit den Grenzen anderer nicht angemessen umgeht (Vermutung von Fehlverhalten oder Täterschaft in den eigenen Reihen).
  • wenn sich jemand aufgrund von Beobachtungen und Äußerungen eines Kindes oder eines*r Jugendlichen um deren*dessen Wohlergehen sorgt (besorgniserregende Wahrnehmungen).

Die folgenden Schritte beschreiben, wie wir intervenieren. Dabei ist uns wichtig, dass die (potenziell) betroffenen Kinder und Jugendlichen im Laufe des Prozesses aktiv miteinbezogen und ihre Meinungen und Wünsche berücksichtigt werden.

Da Kinder und Jugendliche sich ihre vertraute Person selbst aussuchen, müssen alle Personen, die mit Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde zu tun haben, wissen, was zu tun ist, wenn Kinder und Jugendliche ihnen von erlebten Übergriffen erzählen, sie selbst ein Fehlverhalten vermuten oder besorgniserregende Wahrnehmungen machen.

Schritt 1: Beschwerde/Beobachtung/Vermutung annehmen und mithilfe des Mitteilungsbogens dokumentieren

Die Person, der gegenüber die Beschwerde, Beobachtung oder Vermutung geäußert wird, hört gut zu und nimmt das Gesagte ernst. Sie fragt nicht nach Details und macht keine Versprechungen (z.B. Herstellen von Gerechtigkeit, Untätigkeit). Sie nimmt sich Zeit und bewahrt Ruhe. Im Anschluss versucht sie das Gesagte möglichst genau im Mitteilungsbogen aufzuschreiben (siehe 6.7).

Der Mitteilungsbogen kann von Kindern, Jugendlichen, Erziehungsberechtigten und Mitarbeitenden gleichermaßen benutzt werden.

Schritt 2: Kontakt zur Ansprechperson der Gemeinde aufnehmen

Die Person, der gegenüber die Beschwerde, Beobachtung oder Vermutung geäußert wurde, nimmt Kontakt zur einer der Ansprechpersonen der Gemeinde auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Die Ansprechpersonen der Gemeinde nehmen auch direkt Mitteilungsbögen von Kindern, Jugendlichen, Erziehungsberechtigten entgegen.

Schritt 3: Ausfüllen des Sachdokumentations- und Reflexionsbogens und anschließende sichere und getrennte Verwahrung der beiden Bögen

Die Ansprechperson notiert Sachinformationen und eigene Eindrücke auf dem Sachdokumentations- bzw. Reflexionsbogen (siehe 6.8). Beide Bögen werden verschlossen und getrennt voneinander bei der Ansprechperson sicher aufbewahrt.

Schritt 4: Hinzuziehen der Vertrauensperson im Kirchenkreis, Beratung nächster Schritte und Festlegung von Zuständigkeiten für einzelne Schritte

Die Vertrauensperson im Kirchenkreis wird über den Fall informiert. Gemeinsam wird beraten, welche Schritte erfolgen sollen und wer konkret für welchen Schritt zuständig ist. Bei schweren Vorwürfen zieht die Ansprechperson das Interventionsteam des Kirchenkreises hinzu und berät das weitere Vorgehen innerhalb des Teams.

Ggf. erfolgt eine erste Information der Leitungsebene (bei betroffenen Pfarrpersonen, der*die Superintendent*in; bei anderen haupt- und nebenamtlich Mitarbeitenden Presbyteriumsvorsitzende*r/Personalkirchmeister*in; bei Ehrenamtlichen auch der zuständige Hauptamtliche des Dienstbereiches).

Schritt 5: Einbezug weiterer Beratungsinstanzen (z.B. Fachberatungsstelle, Jugendamt)

Es wird weitere Beratung eingeholt, z.B. von Fachberatungsstellen oder vom Jugendamt. Beim Jugendamt kann es sinnvoll sein, zunächst Beratung ohne Nennung des Namens Betroffener einzuholen.

Schritt 6: Absprachen über weiteres Vorgehen mit der Ansprechperson der Gemeinde, der Vertrauensperson im Kirchenkreis und ggf. dem Interventionsteam bis zum Abschluss des Falls

Alle weiteren Schritte erfolgen in Absprache mit der zuerst kontaktierten Ansprechperson der Gemeinde, der hinzugezogenen Vertrauensperson im Kirchenkreis und ggf. dem Interventionsteam. Bis zum Abschluss der Aufarbeitung des Falls mit Betroffenen, Beschuldigten, Täter*innen und der Gemeinde gibt es einen intensiven Austausch.

Schritt 7: Abschluss dokumentieren und sicher archivieren

Die Ansprechperson, die den Fall am engsten begleitet hat, dokumentiert, welche Schritte unternommen und welche Lösungen gefunden wurden. Im Presbyterium wird überlegt, welche Empfehlungen zur Verbesserung der Prävention sich aus dem Fall ergeben.

Die Akten zum Fall werden beim Kirchenkreis sicher archiviert.

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5.          Ansprech- und Vertrauenspersonen und weitere Zuständige

Ansprechpersonen der Gemeinde

  • Pastorin Annette Ziegler: 01520 / 926 11 10, E-Mail: a.ziegler@friedenskirche-bonn.de
  • Kai Vogeley: 0172 / 2661933, E-Mail: kai.vogeley@ekir.de

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Vertrauensperson des Kirchenkreises

  • Thomas Dobbek (Dipl.-Psychologe, Gestalttherapeut, Supervisor, Leiter der Ev. Beratungsstelle Bonn), 0228 / 6880 150
  • Maria Heisig (Dipl.-Psychologin, psychologische Psychotherapeutin, Gestalttherapeutin aus dem Team der Ev. Beratungsstelle Bonn), 0228/6880 150

Näheres zur Evangelische Beratungsstelle unter https://www.beratungsstelle-bonn.de

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Ansprechpartner*innen der Landeskirche

Claudia Paul

Evangelische Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung

Graf-Recke-Straße 209a

40237 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 36 10 -312

E-Mail claudia.paul@ekir.de

Internet: https://www.ekir.de/ansprechstelle/

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Beratungsangebot außerhalb der Kirche

Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt

Wilhelmstraße 27

53111 Bonn

Tel.: 0228 / 63 55 24

E-Mail: info@beratung-bonn.de

Internet: https://beratung-bonn.de/

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6.          Anhang

6.1.      Selbstverpflichtungserklärung der Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit der Evangelischen Friedenskirchengemeinde

 

Die Evangelische Friedenskirchengemeinde führt ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Verantwortung vor Gott und den Menschen durch.

Unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt.

Wir achten die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen, gehen verantwortlich mit ihnen um und respektieren individuelle Grenzen.

Wir treten entschieden dafür ein, insbesondere Kinder und Jugendliche vor Gefahren jeder Art zu schützen.

 

Deshalb geben wir folgende Selbstverpflichtungserklärung ab:

  • Ich verpflichte mich, dazu beizutragen, ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für Kinder und Jugendliche zu schaffen und zu wahren, in dem ihnen zugehört wird und sie als eigenständige Persönlichkeiten respektiert werden.
  • Ich verpflichte mich, die individuellen Grenzen der Kinder und Jugendlichen zu respektieren und die Intimsphäre und persönliche Schamgrenze zu achten.
  • Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin bewusst und missbrauche meine Rolle im Umgang mit Kindern und Jugendlichen nicht. Deshalb gehe ich kein sexuelles Verhältnis mit Teilnehmenden ein.
  • Ich verpflichte mich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz gegenüber Kindern und Jugendlichen – sowohl analog als auch digital.
  • Ich verhalte mich selbst nicht abwertend und unterlasse jede Form von Bedrohung, Diskriminierung, verbaler oder körperlicher Gewalt. Ich beziehe aktiv Stellung gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges nonverbales oder verbales Verhalten.
  • Ich nehme Teilnehmende bewusst wahr und achte dabei auch auf mögliche Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt. Ich achte auf Grenzüber-schreitungen durch Mitarbeitende und Teilnehmende in den Angeboten und Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit. Im Zweifelsfall oder bei Grenzüberschreitungen hole ich mir Hilfe bei den Ansprechpersonen der Kirchengemeinde oder den Vertrauenspersonen des Kirchenkreises.
  • Ich werde bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt entsprechend dem Interventionsplan des Schutzkonzeptes vorgehen.

 

 

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Datum                   Unterschrift

 

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6.2.      Mitteilungsbogen

 

Der Mitteilungsbogen kann von Kindern, Jugendlichen, Erziehungsberechtigten und Mitarbeitenden gleichermaßen benutzt werden.

Der Mitteilungsbogen wird der Ansprechperson weitergeleitet, die der*die Betroffene sich wünscht. Auf diesen Schritt sollte der Mitarbeitende bei Aushändigung des Mitteilungsbogens hinweisen.

Sollte keine der Ansprechpersonen der Gemeinde für den*die Betroffene*n akzeptabel sein, kann überlegt werden, ob der Mitteilungsbogen direkt an eine Vertrauensperson im Kirchenkreis weitergeleitet werden soll. Wenn kein*e Ansprechpartner*in in der Kirche für die Betroffenen infrage kommt, kann der Mitarbeitende auf die Beratungsstellen außerhalb des kirchlichen Bereiches verweisen, die im Schutzkonzept genannt sind.

Mitteilungsbogen einer Beschwerde/Beobachtung/Vermutung

Liebe Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte und Mitarbeitende,

mit diesem Bogen werden Eure/Ihre Meldungen erfasst und an eine unserer Ansprechperson in der Gemeinde (Annette Ziegler oder ) weitergeleitet und bearbeitet.

 

Welche Ansprechperson soll diesen Mitteilungsbogen bearbeiten

 

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Wir möchten Euch/Sie bitten, folgende Angaben auszufüllen (alle Angaben sind freiwillig – sie werden vertraulich behandelt).

 

Je genauer die Angaben sind, desto besser können wir im Anschluss damit umgehen.

 

Datum: _____________       Name: _______________________________________

 

Kontaktmöglichkeit zu Dir / Ihnen (wenn Kontaktaufnahme gewünscht ist):

 

Telefon: ______________________________________________________________

 

E-Mail: _______________________________________________________________

 

Situationsbeschreibung (ggf. auf der Rückseite des Blattes fortsetzen):

 

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Anliegen (bitte ankreuzen):

⃝ Ich möchte, dass diese Situation – ohne weitere Bearbeitung – zur Kenntnis genommen wird.

⃝ Ich möchte, dass diese Situation bearbeitet wird

⃝ Ich möchte ein persönliches Gespräch mit einer Ansprechperson

⃝ Ich möchte Unterstützung für ein Gespräch mit dem*der Konfliktpartner*in

 

⃝ Ich möchte _________________________________________________________

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